Vielmehr reicht ein Mindestmass an Aufmerksamkeit aus, welches an den Tag gelegt worden war. Betreffend Investoren ist nachzutragen, dass auch diese durch das mittels Täuschung erfolgte Hochladen der Rechnungen getäuscht worden sind. Es liegt auf der Hand, dass die Verantwortlichen der DD.________ AG die Vermögensverfügungen an die I.________ AG aufgrund des Irrtums vornahmen. Hätte der Beschuldigte die DD.________ AG über die Globalzession informiert und nicht die Werkverträge vorgelegt und anschliessend drei falsche Rechnungen auf die Plattform hochgeladen, wäre es nicht zur Vorfinanzierung und Auszahlung der Beträge gekommen.