Seitens der DD.________ AG wurden zunächst weitere Dokumente einverlangt. Weiter wurde das persönliche Gespräch mit dem Beschulidgten veranlasst, an welchem dieser die Werkverträge vorlegte. Vor der Erhöhung der Kreditlimite traf die DD.________ AG weitere Abklärungen über die I.________ AG. In diesem Zusammenhang sei auch auf die einnehmende Persönlichkeit des Beschuldigten hingewiesen, der mit Überzeugungskraft auftritt (vgl. E. II.A.9. hiervor). Auch wenn der Verteidiger des Beschuldigten zurecht vorbringt, dass die Schutzbedürftigkeit und die fachlichen Kenntnisse des Opfers im Einzelfall zu berücksichtigen sind, erscheint das konkrete Vorgehen der DD.