__ AG werden keine Kredite gewährt, ohne das entsprechende Rechnungen hochgeladen (und validiert) werden (vgl. E. II.D.18.4.3 hiervor). Der Beschuldigte täuschte durch das Hochladen ebendieser Rechnungen nicht mehr lediglich die Verantwortlichen der DD.________ AG, sondern alle potenziellen, auf der Plattform der DD.________ AG registrierten Investoren. Eine namentliche Erwähnung der getäuschten natürlichen Personen ist rechtsprechungsgemäss nicht erforderlich (vgl. etwa Urteil des BGer 6B_1161/2021 vom 21. April 2023 E. 9.3.2). Arglist scheidet gemäss