300'000.00. Weiter täuschte der Beschuldigte durch das Hochladen (lassen) von drei inhaltlich unwahren Rechnungen ein nicht existierendes verfügbares Debitorenguthaben von CHF 475'200.00 vor. Er bestärkte dabei den durch die Vorlage der erwähnten Werkverträge bereits hervorgerufenen Irrtum, was die Auszahlung von Krediten in entsprechendem Umfang ermöglichte. Nach dem Geschäftsmodell der DD.________ AG werden keine Kredite gewährt, ohne das entsprechende Rechnungen hochgeladen (und validiert) werden (vgl. E. II.D.18.4.3 hiervor).