50 zugunsten der BB.________ AG (pag. 05 011 049 ff.). So führte sie anlässlich der delegierten Einvernahme vom 4. Juli 2019 ausdrücklich aus, es handle sich bei der BB.________ AG um eine Finanzierungsfirma, die einen vorfinanziert (pag. 05 010 016, Z. 624). Sie und ihr Mann hätten von der Vorfinanzierung gewusst. Herr G.________ auch. Ob es noch andere Personen gegeben habe, wisse sie nicht (pag. 05 010 016, Z. 651 f.). Auch anlässlich ihrer Befragung an der Berufungsverhandlung gestand die Beschuldigte erneut ein, von der Globalzession gewusst zu haben (pag. 19 675, Z. 9 ff.).