_ sinngemäss geltend, sie habe nichts davon gewusst. Sie habe nie Rechnungen erstellt, sondern diese jeweils nur entgegengenommen und weitergeleitet, ohne diese inhaltlich zu hinterfragen. Zu berücksichtigen ist aber, dass C.________ die Buchhaltung der I.________ AG führte, d.h. eigentlich auch über die Debitoren hätte Bescheid wissen müssen. An der Hauptverhandlung machten A.________ und C.________ diesbezüglich inkonsistente Aussagen. A.________ sagte aus, seine Frau habe nicht gewusst, dass die Rechnungen falsch seien. Gleichzeitig sagte er, er habe sie unter Druck gesetzt, damit sie die Rechnungen hochgeladen habe. Auf Nachfrage, warum er sie denn habe unter Druck setzen müssen,