18.4.5 Die Vorwürfe gegen die Beschuldigte Diesbezüglich erwog die Vorinstanz was folgt (pag. 18 573 f.; S. 134 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): C.________ unterzeichnete wie angeklagt in ihrer Rolle als Verwaltungsrätin der I.________ AG die Beitrittserklärung der DD.________ AG und richtete den Online-Account auf der Plattform der DD.________ AG ein, über welchen es der I.________ AG möglich war, Rechnungen hochzuladen und im Endeffekt an Kredite über die DD.________ AG zu kommen. Dass die Idee für die Kreditaufnahme bei der DD.________ AG nicht von ihr stammte, wurde bereits ausgeführt. Die Staatsanwaltschaft wirft C.___