__ AG, der DD.________ AG lagen die entsprechenden Werkverträge vor, so dass sie keinen Grund hatte, an der Echtheit der Rechnungen zu zweifeln. Auch ist evident, dass die dritte Rechnung nicht, wie von A.________ behauptet, auf Geheiss von AI.________ gefälscht wurde. AI.________ stellte zwar tatsächlich klar, dass die DD.________ AG Finanzierungen oder Refinanzierungen nur mache, wenn eine Rechnung vorliege. In diesem Sinne sagte er A.________ durchaus, die DD.________ AG brauche eine Rechnung. Damit hielt er ihn aber offensichtlich nicht dazu an, eine gefälschte Rechnung zu erstellen. Angesichts der zweifellos vorhandenen Intelligenz A.