Er versuchte sinngemäss geltend zu machen, es handle sich dabei nicht um eigentliche Fälschungen, sie hätten die Rechnungen einfach "zu früh" hochgeladen, d.h. zu einem Zeitpunkt, in dem noch nicht alle in der Rechnung aufgeführten Arbeiten erledigt worden seien. Er musste auf entsprechende Nachfrage jedoch in allen drei Fällen zugeben, dass die Rechnungen auch später nicht in dieser Form an die Empfänger verschickt worden waren. Es ist damit erstellt, dass es sich bei den Rechnungen um inhaltlich unwahre Dokumente handelte. Die angeblichen Adressaten waren tatsächlich Vertragspartner der I.________ AG, der DD.