Zudem war er geständig, dass er um die Erhöhung der Kreditlimite ersucht und den Verantwortlichen der DD.________ AG Werkverträge der I.________ AG in der Höhe von total rund CHF 1,5 Mio. vorgelegt hatte. Dass er dies im Wissen darum tat, dass er sämtliche Forderungen aus diesen (und weiteren) Werkverträgen bereits im Oktober 2016 an die BB.________ AG zediert hatte, ist offensichtlich und nicht bestritten (vgl. dazu auch E. III.B.2 hiervor). Damit ist auch er-