Dies ist insbesondere auch der Live-Chat-Konversation zwischen der Beschuldigten und einem Mitarbeiter der DD.________ AG zu entnehmen, in welcher die Beschuldigte ausdrücklich gebeten wurde, als Verifikationsdokument für eine hochgeladene Rechnung, den vollständigen Vertrag zu schicken (pag. 05 110 050). Es fanden also diverse Prüfschritte seitens der DD.________ AG statt. Nicht geprüft hat diese hingegen, ob bereits eine Globalzession der Forderungen vorliegt (pag. 05 110 007, Z. 243-247; vgl. hierzu auch den Rahmenvertrag, pag. 04 002 007 ff.), wie dies heute gemacht wird (pag. 05 110 007, Z. 251).