Feststellen muss man aber auch, dass die Bilanz/Erfolgsrechnung 2015 der I.________ AG einen kritischen Beobachter zu Nachfragen hätte veranlassen müssen, insbesondere, was das ausgewiesene Darlehen über CHF 220'000.00 an das Ehepaar ________ (Familienname) angeht. A.________ sagte dazu aus, soweit er wisse, seien diesbezüglich keine Abklärungen getroffen worden, darauf ist abzustellen. Angesichts dessen, dass die I.________ AG im September 2016 zunächst nur eine Kreditlimite von CHF 70'000.00 beantragte, erscheint das Vorgehen der DD.________ AG, keinen allzu grossen Aufwand zu betreiben, zumindest nachvollziehbar.