Zur Frage, was die DD.________ AG alles prüfte: Aus den Aussagen von AI.________ und den vorhandenen Unterlagen ergibt sich, dass der DD.________ AG die Bilanz/Erfolgsrechnung 2015 der I.________ AG zur Verfügung stand, wobei sich aus den Akten nicht ergibt, ob diese bereits zu Beginn der Geschäftsbeziehung eingereicht wurde oder, wie die Werkverträge und die Bankkontoauszüge, erst im Januar 2017 übergeben wurden, als es um die Erhöhung der Kreditlimite ging. Aus den Aussagen von AI.________ ergibt sich zudem, dass die DD.