46 angeklagt fingiert waren, d.h. nie in dieser Form an die Adressaten gestellt wurden. Ebenfalls erstellt ist, dass die I.________ AG tatsächlich Verträge mit der Einwohnergemeinde ________(Ort) und dem ________ hatte, d.h. die angeblichen Rechnungsempfänger wie angeklagt Vertragspartner der I.________ AG waren.