45 Die Investoren wollen bzw. sollen bei diesem Geschäftsmodell so weit wie möglich im Hintergrund bleiben. Im vorliegenden Verfahren erscheint nur der Name des Investors E.________ GmbH, da diese schliesslich Anzeige erstattete. Die übrigen Investoren blieben unbekannt. Dass es sie gegeben haben muss, geht daraus hervor, dass die I.________ AG wesentlich mehr Geld von der DD.________ AG ausbezahlt erhielt (CHF 354'500.56; vgl. E. III.B.4.1.3 hiervor), als die E.________ GmbH gemäss ihren eigenen Angaben investierte. Das Geschäftsmodell der DD.