S. 131 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Die DD.________ AG bietet eine Online-Plattform an, auf der sich Unternehmen, die ausstehende Debitoren vorfinanzieren lassen wollen bzw. müssen (da sie sonst nicht über genügend Liquidität verfügen), und Investoren, die in kurzer Zeit eine gute Rendite erzielen wollen, virtuell treffen können. Der Vertragsschluss erfolgt dabei über die Plattform, gegenseitig unterzeichnete schriftliche Verträge existieren keine, ein persönlicher Kontakt zwischen Darlehensnehmern und Darlehensgebern gibt es nicht.