Dies sei zum Teil spät am Abend geschehen, als sie gar nicht mehr anwesend gewesen sei. Sie und er hätten zusammen einen Account gehabt (pag. 19 675, Z. 1 ff.). Die Beschuldigte sagte sodann aus, sie habe nichts von den Abtretungen der Forderungen gewusst. Auf Rückfrage des Vorsitzenden sagte sie: «Ah das, «mou» ja.» (pag. 19 675, Z. 9 ff.). Danach gefragt, ob sie nicht gewusst habe, dass Forderungen nicht mehrfach abgetreten werden dürfen, führte sie aus, sie habe sich auch zu wenig darum getan (pag. 19 675, Z. 25 f.). Auf Ergänzungsfrage ihres Anwalts führte sie schliesslich aus, sie hätte den Rechnungsbetrag gar nicht in Frage stellen können, da sie über die Projekte