Auch die Beschuldigte wurde anlässlich der Berufungsverhandlung vom 17. September 2024 ergänzend zur Sache befragt. Sie führte hinsichtlich des Vorwurfs des Betrugs aus, sie habe die Rechnungen jeweils bereitgelegt und der Beschuldigte habe ihr gesagt, er leite diese, sofern sie nicht auf die Post gegangen seien, per E- Mail weiter. Sie habe angenommen, dass dies auch so gemacht worden sei (pag. 19 674, Z. 26 ff.). Auf Vorhalt des Vorsitzenden, bei Vorliegen von korrekten Rechnungen hätte es drei Zahlungseingänge geben sollen, wobei keiner erfolgt sei, führte die Beschuldigte aus, sie wisse es nicht und kenne die Zahlen nicht mehr auswendig.