Es sei zu lange her. Allenfalls beruhe seine Aussage anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, wonach die Beschuldigte erkannt habe, dass mit dem Rechnungsbetrag etwas nicht stimmen könne, darauf, dass er mit einer Rechnung betreffend ein Projekt gekommen sei, mit dem eigentlich nicht er, sondern ein anderer Projektleiter etwas zu tun habe. Er wisse auch nicht mehr, welches Projekt es gewesen sei (pag. 19 671, Z. 4 ff.). Auch die Beschuldigte wurde anlässlich der Berufungsverhandlung vom 17. September 2024 ergänzend zur Sache befragt.