Dann könne man dies mit den anderen Rechnungen zurückbezahlen. Es sei nie sein Plan gewesen, sich die Taschen zu füllen. Dieser Vorwurf treffe ihn (pag. 19 666, Z. 6 ff.). Auf Vorhalt des Vorsitzenden, wonach er ja schon gewusst habe, was man dürfe und was nicht, führte der Beschuldigte aus, er gebe dem Vorsitzenden recht (pag. 19 666, Z. 33 f.). Auf Frage, wer ausser seiner Frau noch Rechnungen gebucht habe, führte er aus, gebucht habe nur seine Frau, denn das Thema «Sage» habe er nie verstanden. Abgelegt habe die Belege und Rechnungen ebenfalls seine Frau und eine Frau Weibel, nicht aber er selbst (pag. 19 667, Z. 1 ff.).