2. Vorbringen der Parteien 18.2.1 Vorbringen des Beschuldigten Der Verteidiger des Beschuldigten machte mit Eingabe vom 29. August 2024 geltend, die Forderungszession gegenüber der BB.________ AG sei nichtig. Da diese nicht rechtsgültig zustande gekommen sei, könne der Beschuldigte gegenüber der DD.________ AG nicht über das Vorhandensein eines falschen Debitorenguthabens getäuscht haben. Hierzu verwies er auf ein Schreiben eines Rechtsanwaltes aus Zürich vom 14. Februar 2019 (pag. 19 609 und pag. 19 617 f.).