A.________ und C.________ wussten, dass er im fraglichen Zeitpunkt bereits sämtliche Forderungen aus der Geschäftstätigkeit der I.________ AG gegenüber ihren Kunden an die BB.________ AG zediert hatte [Verweis auf pag. 04 010 066] und dass die E.________ GmbH sowie weitere Investoren ohne die vorbeschriebenen Täuschungshandlungen der I.________ AG kein Geld zur Verfügung gestellt hätten. Als Organ bzw. «Leiterin Administration» der I.________ AG und Inhaberin des Accounts