Aufgrund der vorbeschriebenen Täuschung gingen die E.________ GmbH sowie weitere Investoren irrigerweise davon aus, dass es sich bei den von A.________ und C.________ auf der Onlineplattform der DD.________ AG hochgeladenen Rechnungen der I.________ AG um echte Rechnungen und damit um bestehende Debitorenforderungen handelte. Die E.________ GmbH investierte wie folgt in fingierte Rechnungen (vgl. Tabelle vorne) der I.________ AG: - am 31.01.2017 CHF 16888.50 in die Rechnung L-16-122/R2 vom 27.01.2017 (diesbzgl. erfolgte am 31.05.2017 eine Teilrückzahlung von CHF 7060.02); - am 17.02.2017 CHF 23571.00 in die Rechnung L16-106/R1 vom 16.02.2017.