Da es sich bei den angeblichen Rechnungsempfängern um tatsächliche Vertragspartner der I.________ AG handelte, war es für die Verantwortlichen der DD.________ AG bzw. für an der Onlineplattform der DD.________ AG partizipierende Investoren nicht bzw. nur mit besonderer Mühe möglich, den Bestand dieser Rechnungen zu überprüfen. Ausserdem wählten A.________ und C.________ die fingierten Rechnungsempfänger der hochgeladenen, gefälschten Rechnungen so aus, dass es sich um besonders vertrauenswürdige Schuldner (Gemeinwesen) handelte.