17. Fazit Rechtfertigungs- oder Schuldausschlussgründe sind weder ersichtlich noch werden solche geltend gemacht. Der Beschuldigte ist folglich der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung, begangen am 14. August 2017 in ________ (Ort) zum Nachteil der J.________ AG im Deliktsbetrag von CHF 98'000.00 schuldig zu sprechen. D. Vorwurf des Betrugs (AKS Ziff. I.1.3)