40 Der Vermögensschaden im Sinne einer Vermögensgefährdung beträgt folglich CHF 98'000.00. Der Abschluss des Security Assignment Agreement mit der CC.________ GmbH ist sodann kausal für den Eintritt des Vermögensschadens. Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich, denn er wollte die I.________ AG durch dieses Vorgehen weiterhin am Leben erhalten. Auch die vom Beschuldigten bestrittene Bereicherungsabsicht ist zu bejahen. Als Bereicherung gilt jede wirtschaftliche Besserstellung, auf die kein Rechtsanspruch besteht (vgl. E. II.C.16.1 hiervor).