Der Umstand, dass in Aussicht gestellt worden ist, die Polizei aufzusuchen, ist nicht unlauter. Es ist zwar nachvollziehbar, dass dies bei G.________ und dem Beschuldigten Druck generierte. Massgebend zur Sicherung des Kredits durch die J.________ AG war das Wissen um die unzulässige Doppelabtretung der Forderungen und die Befürchtung, beim Beizug der Polizei werde das mehr als fragwürdige Geschäftsgebaren des Beschuldigten näher untersucht. Der Beschuldigte und G.________ sprachen sich ab und entschieden sich dazu, die I.________ AG nach Möglichkeit am Leben zu erhalten, weswegen G.