Er wisse nicht mehr, wie dies genau abgelaufen sei. Für ihn sei es klarerweise irgendeine Vorfinanzierung gewesen und er sei gutgläubig bzw. leichtgläubig gewesen (pag. 05 021 016, Z. 405 ff.). Er habe damals festgestellt, dass man der U.________ AG eine Liste geschickt habe, die quasi dieselben Aufträge enthalten habe, wie bei der BB.________ AG. Er habe daher später den Kontakt zum Verwaltungsrat gesucht und auch dem Beschuldigten gesagt, dies gehe ja nicht (pag. 05 021 016, Z. 419- 429). Der Beschuldigte habe daraufhin gesagt, er werde sich darum kümmern (pag. 05 021 017, Z. 431 ff.). Der Verwaltungsrat, AD.________, habe die Firma hingegen liquidieren wollen (pag.