Diese Sicherungszession wurde von G.________ unterzeichnet (pag. 07 130 40 [USB-Stick]), welcher damals einzelzeichnungsberechtigter Geschäftsführer der J.________ AG war. Vom Kreditvertrag wurden schliesslich CHF 486'830.00 ausbezahlt (vgl. pag. 18 556; S. 117 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). All dies wird vom Beschuldigten nicht bestritten. G.________ führte anlässlich der Einvernahme vom 29. Oktober 2021 aus, die Herren der U.________ AG (die gemäss Handelsregisterauszug die Muttergesellschaft der CC.________ GmbH ist) seien bei ihnen vor Ort gewesen. Er wisse nicht mehr, wie dies genau abgelaufen sei.