__ AG und der I.________ AG betreffend diese Sicherungszession, aus dem sich eine direkte Forderung der J.________ AG gegenüber der I.________ AG ergeben würde. Durchaus denkbar ist, dass die J.________ AG diese Sicherungszession unentgeltlich abschloss. Mit anderen Worten hatte die J.________ AG selbst nie eine Forderung von CHF 500'000.00 gegenüber der I.________ AG und hätte folglich auch nie einen solchen Betrag abschreiben müssen. Warum T.________ dies fast anderthalb Jahre nach den fraglichen Ereignissen überhaupt tat (das blähte lediglich die Bilanz auf), erschliesst sich dem Gericht nicht.