Zum zweiten Abschnitt der Anklageschrift: Wie bereits in E. III.C.4.1.3 hiervor ausgeführt, schloss die I.________ AG am 3./6. März 2017 einen Kreditvertrag mit der CC.________ über CHF 500'000.00 ab, wobei total CHF 486'830.00 ausbezahlt wurden. Aus den sichergestellten Akten ergibt sich weiter, dass zwischen der J.________ AG und der CC.________ am 14. August 2017, also mehr als fünf Monate später, eine Vereinbarung (Security Assignment Agreement) über eine Sicherungszession sämtlicher Forderungen der J.________ AG zur Sicherung der Kreditverbindlichkeiten der I.________ AG abgeschlossen wurde, wobei G._____