Hinsichtlich der Aussagen des Beschuldigten sowie von G.________ und der weiteren Beweismittel wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 18 555 f.; S. 116 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Sofern von Relevanz, wird auf einzelne Beweismittel im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung eingegangen. 4. Erwägungen der Kammer Die Vorinstanz erwog hinsichtlich der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung zum Nachteil der J.________ AG was folgt (pag. 18 556 ff.; S. 117 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Dass A.________ wie angeklagt faktischer Geschäftsführer der J.