Die Darlehensgewährung an die I.________ AG resp. die Übernahme von Verbindlichkeiten der I.________ AG gegenüber der CC.________ führte zu einer Vermehrung der Passiven der 34 J.________ AG und somit zu einem Vermögensschaden der Gesellschaft in entsprechendem Umfang. A.________ ging damit Risiken ein, die ein umsichtiger Geschäftsführer in derselben Situation nicht eingehen würde.