33 Indem A.________ die AE.________ anwies, insgesamt CHF 57'341.15 auf das Konto der J.________ AG statt auf dasjenige der I.________ AG, welche die entsprechenden Leistungen erbracht hatte, zu überweisen, verhielt er sich Letzterer gegenüber offensichtlich pflichtwidrig, denn er gab damit einen Vermögensanspruch der I.________ AG ohne Gegenleistung auf. Bei der I.________ AG trat ein Vermögensschaden in der genannten Höhe ein, der kausal war zu den Handlungen A.________. Auch der subjektive Tatbestand bietet keine Schwierigkeiten, A.____