Genossenschaft und der BB.________ AG vom 18. März 2019 entnommen werden kann, erkannte Erstere diesen Fehler schliesslich, weshalb sie Letzterer zur Beilegung der Streitigkeit einen Betrag von CHF 30'000.00 bezahlte (pag. 07 015 104; vgl. hierzu auch die Ausführungen der Vorinstanz).