nehmerin einsetzte (pag. 07 015 101 f.). Der Aktennotiz vom 25. Oktober 2017 lässt sich entnehmen, dass die I.________ AG die AG.________ GmbH als weitere Subunternehmerin einsetzte (pag. 19 620). Diese Tatsachen manifestieren, dass der Werkvertrag nicht von der J.________ AG, sondern der I.________ AG erfüllt worden ist. Einer Bank eher nicht zum Ruhm gereichend ist, dass die AF.________ Genossenschaft die erwähnten Akontorechnungen Nr. 2 und 3 bezahlte und somit fälschlicherweise Geld auf das Konto der J.________ AG überwies. Wie der Vereinbarung zwischen der AF.________ Genossenschaft und der BB.