- G.________ sagte gegenüber der Staatsanwaltschaft spontan aus, im Sommer 2017 hätte die J.________ AG gar nicht so viele Arbeitsleistungen erbringen können, als dass sie Rechnungen in der Höhe von über CHF 57'000.00 hätte stellen können. Er versuchte dann korrigierend geltend zu machen, sie hätten Unterakkordanten gehabt, die sie bezahlt hätten, musste aber gleich wieder einräumen, dass diese direkt von der Bauherrin bezahlt worden seien, was auch tatsächlich so war. An der Hauptverhandlung sagte er denn auch aus, das sei alles noch über die I.________ AG gelaufen.