- A.________ sagte denn auch an der Hauptverhandlung zunächst spontan aus, er sei nicht mehr sicher, ob es eine zweite Vereinbarung gegeben habe, sie hätten jedenfalls versucht, den Architekten zu kontaktieren. Erst auf Nachfragen wurde er immer 'sicherer', dass es so einen Vertrag oder eine Vereinbarung gegeben habe, was gegen die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen spricht. - In den beiden von der AF.________ eingereichten Vereinbarungen mit Dritten war nur vom Vertrag mit der I.________ AG die Rede. Auch die AH.________ AG, die bis im Herbst 2017 als Subunternehmerin tätig war, erwähnte nur die I.________ AG, nicht aber die J.________ AG.