Selbst wenn die damaligen Entscheidungsträger im Zeitpunkt der Editionsverfügung der Staatsanwaltschaft nicht mehr in der AF.________ tätig gewesen wären, hätte es in der Bank mindestens eine Aktennotiz über den Vertragswechsel gegeben. Es ist kaum vorstellbar, dass eine Bank einen Vertrag abschliesst oder abändert, ohne darüber zumindest eine Aktennotiz zu erstellen.