- Die AF.________ reichte (trotz entsprechender Aufforderung der Staatsanwaltschaft; vgl. E. Error! Reference source not found. [sic!] hiervor) keinen zweiten Werkvertrag (wohl aber die beiden Akonto-Rechnungen auf Briefpapier der J.________ AG) ein und machte auch keine Ausführungen, wonach es zu einem Wechsel der Vertragspartnerin gekommen sei. Selbst wenn die damaligen Entscheidungsträger im Zeitpunkt der Editionsverfügung der Staatsanwaltschaft nicht mehr in der AF.________ tätig gewesen wären, hätte es in der Bank mindestens eine Aktennotiz über den Vertragswechsel gegeben.