Man habe nicht einfach Geld genommen und damit nichts gemacht. Man habe es nicht vor der I.________ AG verstecken wollen, sondern gebraucht, um Sachen zu bezahlen. Man habe bspw. von der ________ (Unternehmen) Steuertechnik bezogen (pag. 19 665, Z. 35 ff.). Der Beschuldigte bestätigte sodann, dass ihm klar sei, dass – selbst wenn die J.________ AG Sachen finanziert hätte – die I.________ AG Vertragspartnerin der AF.________ Genossenschaft gewesen und ihm dies bewusst gewesen sei (pag. 19 666, Z. 1 ff.). 4. Erwägungen der Kammer