19 665, Z. 18-20). Man habe damals darüber gesprochen, die Arbeiten über die J.________ AG zu machen, da es der I.________ AG schlecht gegangen sei. Gemäss dem Ding (gemeint: der Aktennotiz vom 25. Oktober 2017 [pag. 19 619 ff.]) habe es jedoch damals noch keinen Werkvertrag gegeben, weshalb die J.________ AG nicht Vertragspartnerin der AF.________ Genossenschaft gewesen sei. Dies sei richtig (pag. 19 665, Z. 27-31). Es gäbe aber Zahlungen, die belegen würden, dass die J.________ AG Material für das Projekt «AE.________» besorgt habe. So sei es dann schon nicht. Man habe nicht einfach Geld genommen und damit nichts gemacht.