Auf Vorhalt, wonach man bei dieser Ausgangslage argumentieren könnte, bei der Rechnungsstellung über die J.________ AG sei es nur um die Sicherung der Gelder gegangen, führte G.________ aus, er habe dies nicht so empfunden. Die Idee sei gewesen, dass man etwas aufbauen könne. Dass man hierdurch Aufträge erhalten, erledigen und verrechnen könne (pag. 19 656, Z. 42-44). Er könne nicht sagen, ob die J.________ AG im August bereits Arbeit im Umfang von CHF 60'000.00 gemacht habe (pag. 19 657, Z. 1 ff.). Auf Frage nach dem Start bei der J.________ AG führte G.________ aus, man habe eigentlich erst im August 2017 gestartet.