19 656, Z. 18 f.). Auf Vorhalt seiner früheren Aussagen, wonach die J.________ AG zu diesem Zeitpunkt noch keine Mitarbeitenden gehabt habe, um solche Arbeiten auszuführen, führte G.________ aus, man habe mit Unterakkordanten zusammengearbeitet und sei selbst eine kleine Gruppe gewesen. Er sei selber auf die Baustelle gegangen, um auszuhelfen (pag. 19 656, Z. 26-30). Er glaube Vertragspartner der Unterakkordanten sei die I.________ AG gewesen (pag. 19 656, Z. 34 f.). Auf Vorhalt, wonach man bei dieser Ausgangslage argumentieren könnte, bei der Rechnungsstellung über die J.______