Den Protokollen der Geschäftsleitungssitzungen resp. Teamsitzungen kann entnommen werden, dass die Beschuldigte zwischen Juli 2014 bis März 2017 immer dabei war (vgl. Ass.-Nr. 106) und gewisse Protokolle selbst schrieb (vgl. hierzu Protokoll der ausserordentlichen Verwaltungssratsitzung vom 12. Mai 2017 [pag. 07 150 003 ff.]). Die Beschuldigte wusste folglich über die relevanten Geschehnisse im Unternehmen Bescheid. Anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung führte sie denn auch aus, vielleicht habe sie es einfach nicht sehen wollen (pag. 19 674, Z. 24).