Die Kammer geht davon aus, dass die Beschuldigte nicht mehr mit dem Beschuldigten zusammengearbeitet hätte, wenn es ihr nicht mehr gepasst hätte. Offenbar passte der Beschuldigten die neue, besser bezahlte Arbeitsstelle in leitender Position, womit erstellt ist, dass sie vom Beschuldigten bei der Arbeit weder bedroht noch genötigt worden ist. Die Beschuldigte war überdies entgegen den Aussagen des Beschuldigten nicht einfach nur ein «Bürofräulein» (pag. 19 667, Z. 11 f.), das Tee und Kaffee machte, im Gegenteil. Den Protokollen der Geschäftsleitungssitzungen resp.