Wie schon einleitend geschildert ist A.________ eine charismatische, einnehmende, sicher auch dominante Persönlichkeit. Das Gericht zweifelt nicht daran, dass seine Frau ganz grundsätzlich eher das tat, was er vorgab, und dass sie versuchte, seinen Erwartungen gerecht zu werden. Daher enthalten ihre Aussagen sicher auch einen wahren Kern. Sie fühlte sich von ihm abhängig, fürchtete, ihn zu verlieren, was sie nicht wollte. Doch ist dabei nicht ersichtlich, dass ihr Mann mit seinen direkten und indirekten Forderungen eine strafrechtlich relevante Grenze überschritten haben könnte.