Von dort kam sie aber freiwillig wieder zurück, um bei der J.________ AG zu arbeiten, obwohl deren Gründer und unbestrittener faktischer Geschäftsführer wiederum ihr Mann war. - Weiter gegen die Glaubhaftigkeit der Aussagen spricht der Umstand, dass der Verteidiger von C.________ praktisch umgehend eine Sistierung und dann Einstellung des Verfahrens wegen Nötigung bzw. Drohung beantragte. Dieser unmittelbare Rückzug unter gleichzeitiger Betonung, welch harmonische Ehe "auf Augenhöhe" das Paar nun führe, erscheint seltsam und wäre bei (vollumfänglicher) Wahrheit der Aussagen nicht zu erwarten.