- An der Hauptverhandlung verneinte C.________ explizit, dass ihr Mann jemals gegen sie gewalttätig geworden sei. Es ist folglich schwer nachzuvollziehen, warum sie sich durch folgenlose Drohungen mit Gewalt, wie sie es sagte, bzw. mit Schlägen, wie er es sagte, so sehr hätte einschüchtern lassen sollen, dass sie nicht mehr fähig gewesen wäre, einen eigenen Willen zu bilden. Zu beachten ist auch, dass C.________ eine immerhin so enge Beziehung zu ihren Eltern hatte, dass diese ihrem Mann und ihr für die Gründung eines weiteren Unternehmens CHF 100'000.00 zur Verfügung stellten.