- Es fehlt auch jegliche halbwegs präzise zeitliche Einordnung dieser Drohungen/Nötigungen. Auf entsprechende Frage der Staatsanwaltschaft sagte C.________ lediglich, diese hätten "vielleicht im 2016" angefangen (pag. 05 011 018). Auch an der Hauptverhandlung konnte oder wollte sie dies nicht präzisieren und verwickelte sich bei der Frage, ob sie wegen der Drohungen/Nötigungen ihres Mannes in den Verwaltungsrat der I.________ AG gegangen sei oder weil sie Lust darauf gehabt habe, mit diesem zusammenzuarbeiten, in Widersprüche.